Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 02.02.2016

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 23.12.2015 - 22 WF 1052/15   

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https://dejure.org/2015,43428
OLG Dresden, 23.12.2015 - 22 WF 1052/15 (https://dejure.org/2015,43428)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23.12.2015 - 22 WF 1052/15 (https://dejure.org/2015,43428)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23. Dezember 2015 - 22 WF 1052/15 (https://dejure.org/2015,43428)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 107, 181, 1629 Abs. 2, 1795 Abs. 2, 1929 Abs. 2 S. 1; EEG §§ 9, 25; AO § 138; UStG § 19; EStG § 15
    Bestellung eines Ergänzungspflegers bei Schenkung einer Photovoltaikanlage an ein minderjähriges Kind

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestellung eines Ergänzungspflegers für die Schenkung einer Photovoltaikanlage an ein minderjähriges Kind

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestellung eines Ergänzungspflegers für die Schenkung einer Photovoltaikanlage an ein minderjähriges Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • zeitschrift-jse.de PDF, S. 28 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Schenkung einer Photovoltaikanlage an ein minderjähriges Kind

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 1027
  • MDR 2016, 398
  • NJ 2016, 292
  • FamRZ 2016, 1287
  • Rpfleger 2016, 289
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.09.2010 - V ZB 206/10

    Schenkweiser Erwerb einer Eigentumswohnung durch einen Minderjährigen:

    Auszug aus OLG Dresden, 23.12.2015 - 22 WF 1052/15
    Denn ein auf den Erwerb einer Sache gerichtetes Rechtsgeschäft ist für Minderjährige nicht lediglich rechtlich vorteilhaft, wenn er in dessen Folge mit Verpflichtungen belastet wird, für die er nicht nur dinglich mit der erworbenen Sache, sondern auch persönlich mit seinem sonstigen Vermögen haftet ( BGH, FamRZ 2005, Seite 359; BGH NJW 2010, Seite 3643; OLG Celle, FamRZ 2014, Seite 673).

    Lediglich für solche, den Minderjährigen kraft Gesetzes treffenden persönlichen Verpflichtungen, die ihrem Umfang nach begrenzt und wirtschaftlich derart unbedeutend sind, dass sie unabhängig von den Umständen des Einzelfalls eine Verweigerung der Genehmigung durch den gesetzlichen Vertreter oder durch einen Ergänzungspfleger nicht rechtfertigen könnten, hat die Rechtsprechung § 107 BGB einschränkend ausgelegt (BGH, FamRZ 2005, 359: betreffend die gewöhnlichen öffentlichen Lasten des Grundstücks, da sie ihrem Umfang nach begrenzt und in der Regel aus den laufenden Erträgen des Grundstücks gedeckt werden können; demgegenüber wird ein rechtlicher Nachteil angenommen beim Erwerb einer Eigentumswohnung: BGH, NJW 2010, 3643 wie auch beim Erwerb eines vermieteten und verpachteten Grundstücks, BGHZ 162, 137).

  • BGH, 25.11.2004 - V ZB 13/04

    Zustimmungsbedürftigkeit der Übereignung eines Grundstücks an einen

    Auszug aus OLG Dresden, 23.12.2015 - 22 WF 1052/15
    Denn ein auf den Erwerb einer Sache gerichtetes Rechtsgeschäft ist für Minderjährige nicht lediglich rechtlich vorteilhaft, wenn er in dessen Folge mit Verpflichtungen belastet wird, für die er nicht nur dinglich mit der erworbenen Sache, sondern auch persönlich mit seinem sonstigen Vermögen haftet ( BGH, FamRZ 2005, Seite 359; BGH NJW 2010, Seite 3643; OLG Celle, FamRZ 2014, Seite 673).

    Lediglich für solche, den Minderjährigen kraft Gesetzes treffenden persönlichen Verpflichtungen, die ihrem Umfang nach begrenzt und wirtschaftlich derart unbedeutend sind, dass sie unabhängig von den Umständen des Einzelfalls eine Verweigerung der Genehmigung durch den gesetzlichen Vertreter oder durch einen Ergänzungspfleger nicht rechtfertigen könnten, hat die Rechtsprechung § 107 BGB einschränkend ausgelegt (BGH, FamRZ 2005, 359: betreffend die gewöhnlichen öffentlichen Lasten des Grundstücks, da sie ihrem Umfang nach begrenzt und in der Regel aus den laufenden Erträgen des Grundstücks gedeckt werden können; demgegenüber wird ein rechtlicher Nachteil angenommen beim Erwerb einer Eigentumswohnung: BGH, NJW 2010, 3643 wie auch beim Erwerb eines vermieteten und verpachteten Grundstücks, BGHZ 162, 137).

  • BGH, 03.02.2005 - V ZB 44/04

    Beschwerdeberechtigung im grundbuchrechtlichen Antragsverfahren

    Auszug aus OLG Dresden, 23.12.2015 - 22 WF 1052/15
    Lediglich für solche, den Minderjährigen kraft Gesetzes treffenden persönlichen Verpflichtungen, die ihrem Umfang nach begrenzt und wirtschaftlich derart unbedeutend sind, dass sie unabhängig von den Umständen des Einzelfalls eine Verweigerung der Genehmigung durch den gesetzlichen Vertreter oder durch einen Ergänzungspfleger nicht rechtfertigen könnten, hat die Rechtsprechung § 107 BGB einschränkend ausgelegt (BGH, FamRZ 2005, 359: betreffend die gewöhnlichen öffentlichen Lasten des Grundstücks, da sie ihrem Umfang nach begrenzt und in der Regel aus den laufenden Erträgen des Grundstücks gedeckt werden können; demgegenüber wird ein rechtlicher Nachteil angenommen beim Erwerb einer Eigentumswohnung: BGH, NJW 2010, 3643 wie auch beim Erwerb eines vermieteten und verpachteten Grundstücks, BGHZ 162, 137).
  • OLG Schleswig, 27.03.2002 - 2 W 24/02
    Auszug aus OLG Dresden, 23.12.2015 - 22 WF 1052/15
    Der bestellte Ergänzungspfleger ist nach seiner juristischen Ausbildung und Praxis als Rechtsanwalt berufen, die Rechte des Minderjährigen entsprechend wahrzunehmen (OLG Schleswig, FamRZ 2003, 117).
  • BFH, 19.12.2007 - VIII R 13/05

    Schenkweise Abtretung von Darlehensteilforderungen eines beherrschenden

    Auszug aus OLG Dresden, 23.12.2015 - 22 WF 1052/15
    Deshalb löst jedweder Rechtsnachteil die Zustimmungsbedürftigkeit des Rechtsgeschäfts gemäß § 107 BGB aus ( BFH, BStBl II 2008, 568).
  • OLG Frankfurt, 30.01.2017 - 4 WF 3/17

    Beschwerde gegen Kostenentscheidung im einstweiligen Anordnungsverfahren

    Der Senat schließt sich insoweit der weitaus überwiegenden Rechtsprechung (KG AGS 2015, 146; OLG Frankfurt FamRZ 2014, 593f., OLG Koblenz FamRZ 2016, 1287f., OLG Nürnberg, Beschluss vom 18.09.2015, 7 WF 1073/15, www.juris.de) an.
  • OLG Frankfurt, 03.04.2020 - 4 WF 25/20

    Anfechtbarkeit der isolierten Kostenentscheidung in Familiensachen nur im Umfang

    Die Kostenbeschwerde ist daher in den Fällen nicht statthaft, in denen das Rechtsmittelgericht auch in der Hauptsache nicht zu einer Abänderung befugt wäre (OLG Koblenz FamRZ 2016, 1287).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 02.02.2016 - 11 WF 81/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,23287
OLG Koblenz, 02.02.2016 - 11 WF 81/16 (https://dejure.org/2016,23287)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02.02.2016 - 11 WF 81/16 (https://dejure.org/2016,23287)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02. Februar 2016 - 11 WF 81/16 (https://dejure.org/2016,23287)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 1287
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Koblenz, 13.06.2022 - 9 WF 264/22

    Beschwerde in Familiensachen: Isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung in

    Denn die ausnahmsweise Zulässigkeit der Beschwerde ist nur hinsichtlich der dort aufgeführten Regelungen bestimmt, nicht hingegen für Kostenentscheidungen (OLG Koblenz v. 2.2.2016 - 11 WF 81/16, FamRZ 2016, 1287; OLG Dresden v. 30.7.2015 - 20 WF 859/15, FamRZ 2016, 319; OLG Frankfurt v. 30.10.2013 - 5 WF 146/13, FamRZ 2014, 593; KG v. 26.6.2014 - 25 WF 54/14, FamRZ 2014, 1929 (LS) = AGS 2015, 146; a.A. wohl OLG Frankfurt v. 8.2.2016 - 5 WF 239/15, FamRZ 2016, 1796, aber Beschränkung auf Entscheidung nach mündlicher Verhandlung; vgl. insgesamt Prütting/Helms, FamFG, 5. Aufl. 2020, § 81 FamFG, Rn. 35; MüKoFamFG/Soyka, 3. Aufl. 2018, FamFG § 57 Rn. 3).

    Durch die fehlende Anfechtbarkeit von einstweiligen Anordnungen zum Unterhalt hat der Gesetzgeber demgegenüber deutlich gemacht hat, dass rein wirtschaftliche Belange nicht einer Nachprüfung unterliegen sollen (vgl. OLG Koblenz [9. ZivS.] FamRZ 2018, 1766 m.w.N. und OLG Koblenz [11. ZivS.] FamRZ 2016, 1287; OLG Koblenz Beschl. v. 4.9.2019 - 13 WF 776/19, BeckRS 2019, 46504 Rn. 4, 5, beck-online).

    Diese Grundsätze gelten dabei nicht nur für die Anfechtung einer isolierten Kostenentscheidung (so die Sachverhalte in Senat FamRZ 2018, 1766 m.w.N. und OLG Koblenz [11. ZivS.] FamRZ 2016, 1287), sondern gleichermaßen für die - hier vorliegende - isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung.

  • OLG Koblenz, 11.05.2018 - 9 WF 142/18

    Unzulässige Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung in einem Eilverfahren in

    Dies genügt für die Verwirklichung der Ausnahme des § 57 Satz 2 Nr. 1 FamFG , mit der nur besonders einschneidende Entscheidungen des Familiengerichts einer Überprüfung im Wege der Beschwerde zugänglich gemacht werden sollen, indes gerade nicht (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 30. Januar 2017 - 4 WF 3/17 -, juris, Rdnr. 11; Beschluss vom 30. Oktober 2013 - 5 WF 146/13 -, BeckRS 2013, 18757; OLG Koblenz, Beschluss vom 1. Februar 2016 - 11 WF 81/16 -, BeckRS 2016, 103385; OLG Nürnberg, Beschluss vom 18. September 2015 - 7 WF 1073/15 -, juris, Rdnr. 23; OLG Dresden, Beschluss vom 30. Juli 2015 - 20 WF 859/15 -, BeckRS 2015, 14988; KG, Beschluss vom 26. Juni 2014 - 25 WF 54/14 -, BeckRS 2014, 14601; MünchKomm-Soyka, FamFG , 2. Aufl. 2013, § 57 , Rdnr. 3).
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